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   KG, 03.12.2001 - 8 U 7200/00   

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https://dejure.org/2001,12818
KG, 03.12.2001 - 8 U 7200/00 (https://dejure.org/2001,12818)
KG, Entscheidung vom 03.12.2001 - 8 U 7200/00 (https://dejure.org/2001,12818)
KG, Entscheidung vom 03. Dezember 2001 - 8 U 7200/00 (https://dejure.org/2001,12818)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Untermiete; Mietzins; Verjährung mietrechtlicher Ansprüche; Vermietung von Messeständen; Zustellungsverzögerung

  • Judicialis

    BGB § 197; ; BGB § 535 Satz 2; ; BGB § 196 Abs. 1 Ziffer 6; ; ZPO § 693 Abs. 2; ; ZPO § 97 Abs. 1; ; ZPO § 708 Nr. 10; ; ZPO § 711; ; ZPO § 713; ; ZPO § 546 Abs. 2

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    Rechtzeitige Zustellung eines Mahnbescheids - "demnächst" im Sinne des § 693 Abs. 2 ZPO - Beginn der Verjährung bei einer gewerbsmässigen Vermietung

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Verfahrensgang

  • LG Berlin - 91 O 162/99
  • KG, 03.12.2001 - 8 U 7200/00
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (3)

  • BGH, 12.01.1996 - V ZR 246/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Klageerhebung gegenüber einzelnen notwendigen

    Auszug aus KG, 03.12.2001 - 8 U 7200/00
    Als geringfügig hat der BGH (in NJW 1996, 1060), dem sich der Senat auch insoweit anschließt, eine Zustellungsverzögerung bis zu 14 Tagen angesehen.
  • BGH, 18.05.1995 - VII ZR 191/94

    Unterbrechung der Verjährung durch Einreichung eines Mahnbescheidsantrags;

    Auszug aus KG, 03.12.2001 - 8 U 7200/00
    Nach der ständigen Rechtsprechung des BGH (in NJW 1995, 2230 mit weiteren Nachweisen), der sich der Senat anschließt, wird für die Frage, ob eine Zustellung "demnächst" erfolgt ist, die Zeitdauer der Verzögerung vom Tage des Ablaufs der Verjährungsfrist und nicht von dem früheren Zeitpunkt der Einreichung des Mahnantrages gemessen.
  • OLG Celle, 21.06.2000 - 9 U 144/99

    Vertragsschluss von Freiberuflern mit ihren Mandanten bzw. Patienten ausßerhalb

    Auszug aus KG, 03.12.2001 - 8 U 7200/00
    Insbesondere auch im Hinblick auf die Höhe der mit der Beklagten vereinbarten Miete muss auch davon ausgegangen werden, dass die Klägerin die Vermietungen mit der Absicht vornimmt, Einnahmen zu erzielen (OLG Celle in OLGR Celle 2000, 217).
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